2 Phasen Ausbildung
Neu Regelung
Wer ab dem 1. Januar 2017 den Führerausweis erworben hat, muss innerhalb von 12 Monaten einen Weiterbildungskurs besuchen.
Die Weiterbildung kann mit dem Auto oder Motorrad besucht werden.
Alte Regelung
Wer vor dem 31. Dezember 2019 den unbefristeten Führerausweis erhält, muss immer noch 2 Kurstage nachweisen.
1. Kurstag
Dieser sollte innerhalb von 6 Monaten nach der bestanden praktischen Prüfung absolviert werden.
2. Kurstag
Der 2. Kurstag sollte baldmöglichst nach dem 1. Kurstag und vor Ablauf der Probezeit besucht werden.
Die Fahrschule Rimann empfiehlt ihren Fahrschülern, die Kurse beim TCS Aargau in Frick zu absolvieren. Professionelle und kompetente Leitung sowie eine gute Infrastruktur garantieren zwei erfolgreiche Kurstage.
Anmeldung unter
TCS Aargau: www.tcs-aargau.ch
Hast Du noch Fragen?
Nähere Infos und/oder Anmeldung beim Sekretariat.